15.08.2007 – New York: Strafe für Domainregistrierung
Ein neues Gesetz im US-Bundesstaat New York soll die Registrierung von Domains in bestimmten Fällen unter Strafe stellen. Das Gesetz verbietet das Registrieren einer Domain, wenn diese dem Namen einer Person oder einem Unternehmen ähnelt und die Registrierung aus der Absicht heraus erfolgte, die Domain an jene Person oder das Unternehmen gewinnbringend zu verkaufen.
„Eine gut aufgebaute und leicht zu findende Internetpräsenz ist heutzutage ein Muss für alle Unternehmen, um Kunden einen angemessenen Service bieten zu können. Privatpersonen können dabei einfach und schnell nach dem Namen neu gegründeter Unternehmen suchen und diese Domains für einen geringen Preis registrieren. Das kleine Unternehmen ist dann gezwungen, einen hohen Preis für den Erwerb dieser Domains zu zahlen, um den weiteren Erfolg ihres Geschäftes garantieren zu können. Das ist nicht gerecht.“, so Senatorin Little, die Initiatorin des Gesetzes.
Die Geldstrafe soll bis zu 1.000$ für jeden Tag der Namensrechtsverletzung betragen. Der Generalbundesanwalt kann darüber hinaus eine einstweilige Verfügung beim Supreme Court beantragen, um die Löschung der Domain zu erwirken. Die Strafe wird nicht fällig, wenn der Name der Domain sich auf mehrere verschiedene natürliche Personen beziehen könnte.
Kritiker bemängeln das Gesetz in vielerlei Hinsicht. Neben der Tatsache, dass sich die Namen vieler Personen in New York ähnlich sind (wodurch das Gesetz zu umgehen ist), lässt das Gesetz interpretatorischen Spielraum bei der Feststellung der tatsächlichen Absicht des Registranten. Darüber hinaus erfasst das Gesetz nur den Verkauf einer Domain, und nicht die alternative Möglichkeit des Domain Parking, wodurch ebenfalls Gewinn zu erzielen ist.